Barrierefrei wird Pflicht
Ist Ihre Website abmahnfähig?
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Ab 28. Juni 2025 gilt die neue EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit. Es drohen Bußgelder bis 100.000 € - bei persönlicher Haftung. Prüfen Sie jetzt kostenlos, ob Sie betroffen sind.
Jetzt kostenlos prüfenNach DSGVO-Einführung gab es tausende Abmahnungen binnen 4 Wochen. Der EAA kann diese Zahl deutlich übertreffen.
Ab 28. Juni 2025 gilt der European Accessibility Act (EAA). Websites, die nicht barrierefrei gestaltet sind, werden zum Ziel für Abmahnungen und Bußgelder bis 100.000 €. Vorstände haften persönlich.
Selbst mit eigener IT-Abteilung oder Webagentur wird die neue Regelung meist übersehen oder kritische Barrieren bleiben unentdeckt.
In Deutschland leben über 7,8 Millionen Menschen mit anerkannten Behinderungen, die von barrierefreien Websites profitieren. Barrierefreiheit ermöglicht allen Menschen gleichberechtigten Zugang zu Informationen und Dienstleistungen im Internet.
Barrierefreie Websites verbessern die Nutzerfreundlichkeit für alle und stärken Ihr Image als verantwortungsvolles Unternehmen.
Die 8 häufigsten Abmahngründe im Überblick
Diese kritischen Faktoren prüft unser kostenloser Website-Check
Der WCAG 2.1 Standard besteht aus:
Der vollständige WCAG 2.1 Katalog umfasst 78 Erfolgskriterien in 13 Richtlinien – unser umfassender Check prüft für Sie die relevanten Punkte.

Für wen gilt die Pflicht zur Barrierefreiheit?
Der European Accessibility Act verpflichtet ab dem 28. Juni 2025 fast alle Unternehmen und Organisationen mit digitaler Präsenz. Nur für bestimmte Unternehmen mit unter 2 Mio. € Umsatz und weniger als 10 Mitarbeitern sind Ausnahmen sind vorgesehen. Betroffen sind:
Weitere Einrichtungen
Unser Website-Check in 2 min
Schnelle Prüfung aller kritischen Faktoren Ihrer Website mit persönlichem Report.

"8 von 10 betroffenen Unternehmen sind nicht auf den EAA vorbereitet."
Vermeiden Sie Abmahnungen, Bußgelder bei persönlicher Haftung.
Im 2 Minuten Test erfahren Sie, ob Sie betroffen sind.
Fragen zum EAA
Mit hoher Wahrscheinlichkeit ja. Der European Accessibility Act betrifft eine Vielzahl an Unternehmenswebsites. Ausgenommen von der Regelung sind rein private Websites ohne kommerziellen Zweck sowie bestimmte Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern UND unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz. Unser kostenloser Check gibt Ihnen Klarheit.
Die Kosten variieren je nach aktuellem Zustand Ihrer Website und dem Umfang notwendiger Anpassungen. Erfahrungsgemäß liegen sie zwischen 1.500€ und 5.000€ für mittelgroße Websites.
Für die meisten Websites können wir die wichtigsten Anpassungen innerhalb von 2-4 Wochen umsetzen. Komplexere Portale oder Online-Shops benötigen 4-8 Wochen. Der entscheidende Punkt: Beginnen Sie rechtzeitig, um nicht unter Zeitdruck zu geraten, wenn der Stichtag näher rückt.
Absolut. Wir bieten zwei Optionen: Entweder setzen wir die notwendigen Anpassungen selbst um, oder wir erstellen einen detaillierten Maßnahmenplan, den Ihre bestehende Agentur umsetzen kann. Wir bieten auch Schulungen für Webentwickler an, damit diese die Barrierefreiheit selbständig implementieren können.
In fast allen Fällen nein. Wir optimieren Ihre bestehende Website punktuell dort, wo es notwendig ist. Nur bei veralteten Websites mit grundlegenden technischen Problemen empfehlen wir umfassendere Überarbeitungen. Unser Ansatz ist pragmatisch: So viel wie nötig, so wenig wie möglich.
Mit unserer Analyse gewinnen Sie einen detaillierten Einblick in Ihre Website aus Sicht der Barrierefreiheit. Zusätzlich zu Code-Verständnis, ihrem CMS und der Website benötigen Sie spezifisches Know-how: der WCAG 2.1 Standard umfasst 78 technische Kriterien, deren korrekte Implementierung Expertenwissen erfordert. Wir unterstützen Sie gerne bei diesem Prozess.